Die Einwohnerkontrolle verwaltet die persönlichen Daten aller in der Gemeinde wohnhaften Personen.
Sie ist führt Buch über alle Neuzuzüge und Wegzüge in Gambarogno, verwaltet die Personalien der Bürgerinnen und Bürger, wie Änderungen der Zivilstands, Geburten, Todesfälle, Änderung der Heimatgemeinde oder des Nachnamens, und bearbeitet Einbürgerungen und Ausweise.
Die Einwohnerkontrolle führt das Stimmregister mit den Einträgen und Streichungen.
ANMELDUNG NATÜRLICHE PERSONEN
Personen, die in Gambarogno ihren Wohnsitz nehmen möchten, müssen innert acht Tagen nach ihrem Einzug persönlich auf dem Büro der Einwohnerkontrolle erscheinen und folgende Dokumente vorweisen:
- Identitätskarte
- Aufenthaltsgenehmigung für AusländerInnen
- Krankenkassennachweis (Police oder Ausweis)
- Kopie Mietvertrag
- Heimatschein (falls Zuzug aus einem anderen Kanton)
- Militärbüchlein (falls militärdiensttauglich)
- ANIS-Ausweis (für Hundebesitzer)
ABMELDUNG NATÜRLICHE PERSONEN
Personen, die ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen möchten, sind gebeten, dies durch eine Abmeldung vor ihrer Abreise amtlich mitzuteilen. Die Abmeldung kann bis acht Tage nach der Abreise der Einwohnerkontrolle übermittelt oder in der Gemeindekanzlei persönlich vorgenommen werden.
Die Vermieter sind ebenfalls verpflichtet, der Einwohnerkontrolle den Zuzug und den Wegzug von Mietern mitzuteilen.
ANMELDUNG UND ABMELDUNG VON FIRMEN
Unternehmen mit einem Sitz oder einer Filiale in der Gemeinde sind verpflichtet, ihren Zuzug oder Wegzug mittels des Anmelde- oder Abmeldeformulars kundzutun.
BIOMETRISCHER REISEPASS UND IDENTITÄTSKARTE
Seit dem 1. März 2010 wird der neue elektronische Reisepass ausgestellt. Er ist mit einem Mikrochip versehen, der die digitalen Fingerabdrücke und ein Porträt enthält. Diese Daten erhöhen die Sicherheit und erschweren einen Missbrauch des Personenausweises.
Für den biometrischen Pass sowie für die Identitätskarte müssen Sie sich neu an die zuständigen Erfassungszentren (Passbüro) wenden oder mittels eines Online-Formularseinen Antrag stellen.
Beim gewünschten Erfassungszentrum wird ein Termin ausgemacht. Zum festgesetzten Datum bringen Sie die Terminbestätigung (falls das Online-Formular ausgefüll wurde) sowie das zu ersetzende Dokument mit. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts bringen Sie auch die bei der Polizei erstattete Anzeige mit. Wer nicht im Besitz eines Personenausweises ist (kleine Kinder oder Personen, die noch nie einen Ausweis beantragt haben), muss einen Geburtsschein (auch Kopie möglich) oder das Familienbüchlein mitbringen.
Achtung:
Bei Minderjährigen oder Personen unter Vormundschaft muss ein "Eigenbeleg der Inhaber der elterlichen Gewalt und des Vormunds zur Beantragung von Identitätsausweisen für Schweizer Bürger zugunsten Minderjähriger oder Personen unter Vormundschaft" vorgelegt werden. Das Formular kann online ausgefüllt, ausgedruckt und ins Erfassungszentrum mitgebracht werden.
Wichtig: Es muss in Anwesenheit eines zuständigen Beamten unterschrieben werden.
Im Erfassungszentrum werden die Fingerabdrücke genommen und ein Passfoto gemacht. Die Spesen können am Schalter mittels Kreditkarte, Bankomatkarte oder in bar bezahlt werden. Dazu kommen noch CHF 5.– Speditionsspesen für jedes beantragte Dokument.
Nach ungefähr zehn Arbeitstagen erhalten Sie per Einschreiben die angeforderten Dokumente.
| Kinder bis 3 Jahren | Kinder 3–18 Jahre | Erwachsene |
Gültigkeit | 5 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre |
Reisepass | Fr. 60.-- | Fr. 60.-- | Fr. 140.-- |
Identitätskarte | Fr. 30.-- | Fr. 30.-- | Fr. 65.-- |
Pass+Identitätskarte | Fr. 68.-- | Fr. 68.-- | Fr. 148.-- |
Beachten Sie:
Es werden CHF 5.– Speditionsspesen für jedes beantrage Dokument in Rechnung gestellt.
Die Modelle 03 und 06 des Reisepasses können nicht mehr bestellt werden. Die bereits ausgestellten Pässe dieser Modelle sind jedoch bis zum Ablauf ihrer Frist gültig.
Im Büro der Einwohnerkontrolle werden folgende Dokumente ausgestellt:
- Wohnsitzbescheinigung
- Aufenthaltsbewilligung und Erneuerung
- Lebensbescheinigung
- Leumundszeugnis
- Bescheinigung der Zusammensetzung der Familie
- Beglaubigung der Fotografie
- Sichtvermerk der Personendaten auf dem Formular zur Beantragung des Führerscheins
- Sichtvermerk auf dem Formular zur Anmeldung der Arbeitslosigkeit
Folgende Dokumente können auch an den zuständigen dezentralisierten Schaltern angefordert werden.






















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