Die Finanzverwaltung ist für das gesamte Finanz- und Rechnungswesen der politischen Gemeinde verantwortlich, wie es die Gemeindeverordnung oder der Amtsvorsteher vorsieht.
Ebenfalls in den Aufgabenbereich der Finanzverwaltung fallen die finanziellen Geschäfte des Wasserwerks.
BUCHHALTUNG
Die Buchhaltung betreut die finanziellen Geschäfte der Gemeinde, verzeichnet die Einnahmen und Ausgaben und nimmt Zahlungen vor, wobei zur Freigabe die Regel der doppelten Unterschrift (normalerweise Gemeindeschreiber und Gemeindeammann) gilt.
Die Buchhaltung verwaltet die Liquidität der Gemeinde und arbeitet dazu mit Kreditinstituten zusammen und schlägt dem Gemeinderat die Krediterneuerungen vor. Sie sorgt dafür, dass alle ausgestellten Rechnungen bezahlt werden und leitet dazu notfalls Vollstreckungsverfahren ein. Nach den Vorgaben des Gemeinderats bearbeitet sie die Bilanzen und Budgetrechnungen der Gemeindeverwaltung. Die Buchhaltung verfasst zu allen Finanzgeschäften Rapporte zuhanden des Gemeinderats.
Die Buchhaltung erarbeitet einen Finanzplan nach den Vorgaben des Gemeinderats.
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung beschäftigt sich nach Vorgaben des Kantonalen Steueramts mit der Ausstellung und Eintreibung der Gemeindesteuern. Ihr obliegt auch die Ausstellung der Abfallsteuer, Abwassergebühr und Trinkwassersteuer, der Beiträge zum Gemeindekanalisationsnetz und die damit zusammenhängende Inkassogeschäfte.
Die Steuerverwaltung stellt folgende Dokumente aus:
- Zahlungsbescheinigung der Gemeindesteuer
- Bestätigung des amtlichen Eintrags im Steuerregister
- Bestätigte Dokumentation mit Steuernachweis
- Kontoauszug






















Richiesta rateazione imposte (Download)